REDEBEITRAG Bündnis “Schon vergessen?”

Obwohl sich neonazistische Gewalt im erheblichen Maße gegen Wohnungslose richtet, ist wenig darüber bekannt, wie sich die extreme Rechte zu Obdachlosigkeit und den davon Betroffenen artikuliert. Eigenständige Statements zum Thema sind selten. Es bleiben Beiträge wie fol­gen­der im „nationalen Diskussionsforum” freier-widerstand: „Es gibt doch in jeder Fußgängerzone irgendwelche Obdachlose die jeden Tag um ein paar Cents betteln. Die haben doch bestimmt ein riesigen Hunger. Da können ja mal so 20 Kameraden durch die nächste Fuß­gän­gerzone marschieren und jeden Ar­men da mal ne ordentliche Suppe unter Schwarz-Weiss-Roter Flagge kochen. Da­zu noch ein passender Spruch wie ‚Volksgemeinschaft statt Klassenkampf’ und tada… fertig ist die Propagandaleistung.”

Als ei­gen­ständige Subjekte tauchen Woh­nungs­lose bei der extremen Rechten in Deutschland kaum auf. Vielmehr werden sie für die eigene Propaganda benutzt: Sei es, um allgemeine Politikerschelte zu betreiben oder um gegen Flücht­linge zu hetzen. Während ein Teil der Neonaziszene in der Traditionslinie des NS Wohnungslose als „A­so­ziale” stigmatisiert, gelten sie anderen als zu integrierender Teil der „Volksgemeinschaft”.

In ihrem Song „Volkstreue Jugend” sang 2007 die Kasseler Band Hauptkampflinie: „Bringt irgendein besoff’ner Assi einen Obdachlosen um, ist sofort jedem klar, das braune Gespenst geht wieder um. Doch Bomberjacke, Springerstiefel genügen lang noch nicht, Deutscher Sozialismus hat ein völlig anderes Gesicht”. Der Liedtext drückt keine Empathie mit den obdachlosen Opfern aus, sondern ver­neint nur den Zusammenhang zwischen der Ideologie der extremen Rechten und den Taten (vor allem jugendlicher) Neonazis.
Auch im Fall von Eckard Rütz argumentiert der Greifswalder Bote, eine Massenzeitung aus dem Spektrum der NPD und der „Freien Kameradschaften”, ganz ähnlich. Demnach waren die Täter „keine organisierten Rechtsextremisten oder Nazis, sondern vielmehr Jugendliche aus zerrütteten Elternhäusern, alkoholisiert und cha­rakterlich unreif, ohne Respekt vor dem menschlichen Leben”. Auch hier wird, trotz entsprechender Angaben der Täter vor Gericht, eine Kausalität zwischen den von Neo­nazis generierten Vorstellungen ei­nes „ordentlichen Deutschen” und der Ge­walt gegen jene, die nicht in dieses Bild passen, verleugnet.
Stattdessen lo­ben die Autoren den Nationalsozialismus, bagatellisieren und rechtfertigen die nationalsozialistische Vernichtungspolitik: „Lediglich notorische Hausierer, Arbeitsverweigerer und zwanghaft nomadisierende Landstreicher, die sich ihren staats­bürgerlichen Rechten und Pflichten verweigerten, wurden bedauerlicherweise später als sogenannte ‚Asoziale’ in Konzentrationslager gesperrt. Diese mach­ten jedoch nur einen Bruchteil der vormals Obdachlosen aus!”.

Ein Kleid, drei Blusen, ein Paar Schuhe, zwei Hemden und Unterwäsche: Aus dem Speicher ihrer Arbeitsstelle ließ die 22-jährige Hausangestellte im März 1941 diese Kleidungsstücke mitgehen. Nachbarn ihrer Arbeitgeberin hatten sie dort verstaut. Es war Krieg. Einige Nächte zu­vor waren Bomben auf die rheinische Metropole Köln niedergegangen und hatten auch eine benachbarte Wohnung getroffen. An den geretteten Habseligkeiten bediente sich die junge Frau; das gestohlene Kleid trug sie wenige Tage spä­ter bei einer Verabredung mit einem Soldaten. Als die Hausangestellte den Rest des Diebesguts holen wollte, war die Tat bereits aufgeflogen. Sie kam in Haft und sechs Wochen später vor das Kölner Sondergericht: Die Frau sei „eine verwahrloste, asoziale Persönlichkeit”, so die Richter, auch wenn sie nicht vorbestraft sei. Der Diebstahl stelle sie außerhalb der Volksgemeinschaft, offenbare „Gewissenlosigkeit” und „Verwerflichkeit”. Fünf Jahre Zuchthaus lautete das Urteil, selbst für damalige Verhältnisse eine sehr harte Strafe. Vor allem aber war der Lebenslauf der jungen Frau ausschlaggebend für das Urteil: Unehelich geboren, war sie bereits als Mädchen in Fürsorgeerziehung gewesen. Nach Kriegsbeginn kam sie nach Köln und versuchte sich, ohne festen Wohn­sitz, als Hausmädchen durchzuschlagen. Einmal griff die Sittenpolizei die junge Frau am Bahnhof auf und brach­­te sie für sechs Wochen in ein Kran­ken­haus, angeblich wegen einer Geschlechtskrankheit. Vor allem ihr abweichendes soziales und sexuelles Verhalten hoben die Richter in der Urteilsbegründung hervor.

Immer wieder wird in der extrem rechten Szene NS­-­Propaganda reproduziert: In einem „neuen Reich”, so die nazistische Idee, werden alle Nicht-Zugehörigen ausgesondert und vernichtet, während alle Zu­gehörigen jenseits ihres sozialen Status integriert werden. Die Realisierung der Volksgemeinschaft werde also Probleme wie Wohnungslosigkeit überwinden.
Auch die Mannheimer Band „Aufbruch” set­zt sich in einem Lied mit dem Mord an einem Wohnungslosen auseinander: „Ich kann es nicht verstehen wenn sie auf Obdachlosen – Jagd gehen. […] Haben sie schon mal darüber nachgedacht, das sie einen Deutschen haben umgebracht”. Nicht die Tat als solche wird als verwerflich beschrieben, sondern dass ein „Deutscher” also im Sinne der Volks­gemeinschaftsideologie ein „Teil des Volkskörpers” ermordet wurde. Da die meisten Obdachlosen als „deutsch” wahrgenommen werden, gerieren sich auch die „Nationaldemokraten” ihnen gegenüber vereinzelt als soziale Kümmerer.
Die NPD im Rat der Stadt Essen setzte bspw. un­ter dem Motto „Sozial geht nur national” einen Fragenkatalog an die Stadt auf und wollte beantworten haben, „welche Obdachlosen-Projekte es vor Ort gibt” und „wie viele von der Stadt unterstützt werden”. Lokales Beispiel FFDG*
Unter dem Slogan „Keiner soll hungern, keiner soll frieren” sammelte das Winterhilfswerk des deutschen Volkes schon vor 80 Jahren für bedürftige „Volksgenossen”. Der „internationalen marxistischen Solidarität” solle, so Adolf Hitler, die „lebendige nationale Solidarität des deutschen Volkes” gegenübergestellt werden, die „blut­mäßig ewig begründet” sei. Dass der Maßstab für eine Unterstützung Wohnungsloser einer völkisch-nationalistischen Argumentationsweise unterliegt, versteht sich für rechte Akteure wie FFDG auch heute noch von selbst.
In einer Reihe von Texten der extremen Rechten werden Wohnungslose als Op­fer des verhassten Systems oder noch häufiger als Opfer der Zuwanderung be­schrieben. So singt beispielsweise die Band Bloodshed: „Ihr zeigt der Welt ‚Ihr seid die Guten’ und lasst derweil das eigene Volk verbluten. Ihr spendet Milliarden in die Dritte Welt während hier jeder Zweite durch das Raster fällt”. Die Berliner „Macht & Ehre” sehen die Marginalisierten gleich als Träger rassistischer Einstellungen: „Die Asylanten bekommen alles geschenkt, was der deutsche Obdachlose wohl darüber denkt?” Wohnungslose werden instrumentalisiert, indem Wohnungslosigkeit als einer der Gründe aufgeführt wird, gegen das System aktiv zu werden. In diese Argumentation reiht sich auch die Gruppe „Nordfront” mit ihrem Lied „Alter Mann” ein, das auf der „Schulhof-CD” der NPD Mecklenburg-Vorpommern (2010) enthalten ist.

Nach Aussage eines der Angeklagten habe man ihm “eine Lehre erteilen wollen”, weil er “dem Steuerzahler auf der Tasche” liege.

Andere begegnen Obdachlosen lediglich mit Ablehnung. Die Düsseldorfer RechtsRock-Band Reichswehr bspw. stellt Obdachlose in eine Rei­he mit Drogenhandel, Kindesmißbrauch, Vergewaltigung, Massenarbeitslosigkeit, Einbrüche(n) und Brand­stiftung. Ideologisch werden da­mit jene mörderischen Vorstellungen vor­bereitet, die im NS umgesetzt wurden – einem Regime, dass „Ordnung”, „Normalität” und „Sauberkeit” stets mit Gewalt und Terror herstellte.

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